Schiedsstelle

Schiedsstelle des Amtes Neustrelitz-Land

Das Amt Neustrelitz-Land unterhält auf der Grundlage des Schiedsstellengesetzes des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.09.1990 (zuletzt geändert durch Gesetz vom 01.Juli 2010) für die amtsangehörigen Gemeinden eine gemeinsame Schiedsstelle.

Die Aufgaben der Schiedsstelle werden von einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson, welche ehrenamtlich tätig sind, wahrgenommen. Diese wurden vom Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land gewählt und nach der Wahl vom Direktor des zuständigen Amtsgerichtes in ihr Amt berufen und verpflichtet.

Wann kann die Schiedsstelle helfen?
Um eine Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend beizulegen, ist der Gang zur Schiedsstelle oft der schnellste und kostengünstigste Weg. Schiedsstellen können bei fast allen Streitigkeiten eingeschaltet werden; unter anderem bei Nachbarschaftsstreitigkeiten, Lärmbelästigung, Schadensersatzforderungen, Beleidigung und übler Nachrede. In bestimmten Streitfällen, den sogenannten "Privatklagesachen" müssen Sie, bevor Sie sich an das Gericht wenden können, zur Schiedsstelle. Dies sind Straftaten, bei denen der Staatsanwalt Anklage nur dann erhebt, wenn er ein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bejaht. Ist dies nicht der Fall, verweist er den Bürger, welcher Strafanzeige erhoben hat, auf den Privatklageweg. Das heißt, der Betroffene muss sich selbst mit seiner Klage an das Strafgericht wenden, wenn er den Täter bestraft wissen will. Dies kann er aber nur, wenn er vorher versucht hat, sich mit dem anderen Beteiligten außergerichtlich über eine Schiedsstelle zu versöhnen. Gerade wenn es Ihnen bei Streitigkeiten des täglichen Lebens um die Wiederherstellung guter Beziehungen zu dem anderen Beteiligten geht und um die Durchsetzung eines Rechtsstandpunktes, sollten Sie sich an die Schiedsstelle wenden.

Der Antrag auf Durchführung der Schlichtungsverhandlung ist bei der Schiedsstelle schriftlich einzureichen oder mündlich vor der Schiedsperson zu Protokoll zu erklären.

Ort und Zeit der Schlichtungsverhandlung bestimmt die Schiedsstelle. Die Parteien haben zu dem anberaumten Termin persönlich zu erscheinen. Vor der Schiedsstelle wird ausschließlich mündlich verhandelt; die Parteien haben Gelegenheit, sich auszusprechen.

Kann eine Einigung herbeigeführt werden, wird ein Vergleich aufgesetzt, den beide Parteien unterschreiben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.schiedsamt.de sowie unter www.bds-mecklenburg-vorpommern.de.

Für das Amt Neustrelitz-Land ist tätig:

Frau Petra Herz

 

Als stellvertretende Schiedsperson wurde berufen:

Herr Jörg Botta

Amt Neustrelitz Land

- Schiedsstelle -

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12