Bekanntmachungen der Gemeinde Godendorf

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16.09.2026

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes sowie der Abt. Steuern im Amt Neustrelitz-Land 17. und 18. September 2026

Das Einwohnermeldeamt sowie die Abteilung Steuern des Amtes Neustrelitz-Land bleiben aus Krankheitsgründen am Donnerstag, dem 17. September 2026 sowie am Freitag, dem 18. September 2026 geschlossen.

Das Briefwahllokal ist hiervon nicht betroffen !

Wir bitten um Verständnis.

14.09.2026

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 20.September 2026

Am 20. September 2026 findet die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

11.09.2026

Mitteilung zur verzögerten Zustellung von Briefwahlunterlagen

Aktuell kommt es zu erheblichen Verzögerungen in der Zustellung von Briefwahlunterlagen.

Über 800 Briefe mit Wahlunterlagen, die bereits ab der 36. Kalenderwoche (ab 01.09.2026)  versendet wurden, sind bei vielen Wählerinnen und Wählern noch nicht angekommen.

Grund sind Zustellverzögerungen bei den beauftragten Kurierdiensten; Einfluss auf die Zustellzeiten kann leider nicht genommen werden.

Wir möchten Sie darüber informieren, dass alle bisher angeforderten Wahlunterlagen versendet wurden.

11.09.2026

Stellenausschreibung Fachbereich Bau & Ordnung - Sachbearbeitung Hochbau & Gebäudemanagement (m/w/d)

Für den Fachbereich Bau & Ordnung schreibt das Amt Neustrelitz-Land zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Vollzeitstelle als

Sachbearbeitung Hochbau & Gebäudemanagement (m/w/d)

aus. 

25.08.2026

Allgemeine Informationen zu den Landtagswahlen am 20. September 2026

Die Wahlbenachrichtigungen für die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger zur Wahl des 09. Landtages für Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026 werden bis zum 29. August 2026 zugestellt oder sind bereits zugestellt worden.

Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen möchten, sollten den Antrag auf Zusendung der Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich bei der Gemeindeberhörde stellen. 

25.08.2026

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern am 20. September 2026

Das Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 31. August 2026 bis 04. September 2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten

Dienstag 9:00-12:00 Uhr und 13:00-18:00 Uhr

Donnerstag 8:00-12:00 und 13:00-15:30 Uhr

Freitag 9:00-12:00 Uhr

im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten.

Alle Wahlberechtigten haben ein Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis, um die Richtigkeit und Vollständigkeit der zu ihrer Person eingetragenen Daten zu überprüfen. Zur Überprüfung der Daten von anderen Personen darf das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis nur wahrgenommen werden, wenn Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

28.07.2026

Information über die Erhebung von Daten zur Erstellung eines Moorbodenschutzkonzeptes

Moore sind vom Wasser geprägte Naturräume, die große Mengen Kohlenstoff speichern und somit einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Gleichzeitig stabilisieren sie den Wasserhaushalt, verbessern das Waldklima und bieten zahlreichen seltenen Tier- und Pflanzenarten einen geschützten Lebensraum.

17.07.2026

Jahresabschluss der Gemeinde Godendorf zum 31.12.2022

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Godendorf zum 31.Dezember 2022 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 03.03.2026 der Gemeindevertretung Godendorf empfohlen, den Jahresabschluss 2022 der Gemeinde Godendorf festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2022 zu entlasten.

12.05.2026

Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für Wahlvorstände gesucht

Für die ordnungsgemäße Durchführung der Landtagswahlen am 20. September 2026 sucht das Amt Neustrelitz-Land als Gemeindewahlbehörde für die 13 Urnenwahlbezirke in den amtsangehörigen Gemeinden engagierte Helfer/innen, die ein Wahlehrenamt als Wahlvorsteher/in, stellvertretende/r Wahlvorsteher/in, Schriftführer/in oder Beisitzer/in übernehmen. Eine lebendige Demokratie lebt von der aktiven Teilnahme ihrer Bürger/innen am politischen Geschehen. Ohne sie kann keine Wahl gelingen. Deshalb geht ein Aufruf an alle wahlberechtigten Bürger/innen, sich als Mitglied in einem Wahlvorstand aktiv an der Durchführung der Wahl zu beteiligen.

12.05.2026

Ausschreibung des Amtes Neustrelitz-Land für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson

Für die Schiedsstelle des Amtes Neustrelitz-Land mit Ihren amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ab November 2026 neu zu besetzen.

12.05.2026

Keine Sprechstunden am 15. Mai 2026 im Amt Neustrelitz-Land

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Amtes Neustrelitz-Land am Freitag, dem 15. Mai 2026 geschlossen.

12.05.2026

Bekanntmachung des Beschlusses über den Haushalt 2026/2027 der Gemeinde Godendorf

Die Gemeindevertretung Godendorf hat in ihrer Sitzung am 13.04.2026 den Haushalt 2026/2027 für die Gemeinde Godendorf beschlossen.

Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.

Die Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Godendorf wird hiermit bekannt gemacht.

28.04.2026

Aufforderung der Parteien und Wählergruppen zur Benennung von Wahlvorstandsmitgliedern für die Landtagswahl am 20. September 2026

Zur Bildung der Wahlvorstände werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf    § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 30.06.2026 bei der Wahlbehörde, Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu benennen.

11.02.2026

Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung seit 7. Februar 2026

Die Amtsverwaltung Neustrelitz-Land informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst. Diese Verordnung ist mit Veröffentlichung am 07.Februar 2026 in Kraft getreten.

17.12.2025

Satzung der Gemeinde Godendorf zur Umlegung der Verbandsbeiträge des Wasser- und Bodenverbands „Obere Tollense/Obere Havel“

Aufgrund des § 5 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V 2024, 270) in der derzeit gültigen Fassung, des § 3 des Gesetzes über die Bildung von Gewässerunterhaltungs-verbänden (GUVG) vom 04. August 1992 (GVOBl. M-V 1992, 458), letzte berücksichtigte Änderungen: Anlage neu gefasst durch Verordnung vom 14. August 2018 (GVOBl. M-V, 338), sowie den §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V 2005, 146) in der derzeit gültigen Fassung, beschließt die Gemeindevertretung Godendorf in ihrer Sitzung am 12.12.2025 folgende Satzung:

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Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.