Alle Bekanntmachungen und Meldungen auf einen Blick

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22.10.2024

Friedhofssatzung der Gemeinde Carpin

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg- Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Carpin vom 09.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

22.10.2024

Friedhofssatzung der Gemeinde Möllenbeck

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Möllenbeck vom 25.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

22.10.2024

Satzung der Gemeinde Möllenbeck über die Erhebung von Kostenersatz für die Einsätze und Leistungen (bzw. Inanspruchnahme) der Freiwilligen Feuerwehr Quadenschönfeld

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBl. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBl. M-V, S. 334, 394) sowie des    § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.05.2024 (GVOBl. M-V S. 351) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBl. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBl. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 08. Juli 2024 die neue Satzung der Gemeinde Möllenbeck über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Quadenschönfeld beschlossen.

14.10.2024

Stellenausschreibung für eine Auszubildende/r zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d) - Fachrichtung Kommunalverwaltung

Das Amt Neustrelitz-Land sucht zum 01.09.2025 eine/n

Auszubildende/r zur/zum Verwaltungsfachangestellten (m/w/d)

- Fachrichtung Kommunalverwaltung -

11.10.2024

Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31.12.2020

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss der Gemeinde Möllenbeck zum 31. Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 25. März 2024 der Gemeindevertretung Möllenbeck empfohlen, den Jahresabschluss 2020 der Gemeinde Möllenbeck festzustellen und den Bürgermeister für das HHJ 2020 zu entlasten.

25.09.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Blumenholz

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Blumenholz am Donnerstag, den 17.10.2024, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Blumenholz gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

25.09.2024

Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Usadel

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Usadel Donnerstag, den 17.10.2024, werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Usadel gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. 

20.09.2024

Bekanntmachung der Satzung über den Kostenersatz über die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr der Gemeinde Grünow (Feuerwehrgebührensatzung)

Aufgrund § 25 des Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetz Mecklenburg-Vorpommern vom 21. Dezember 2015 (GVOBI. M-V 2015, S. 612), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 30. Juni 2022 (GVOBI. M-V, S. 334, 394) sowie des § 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 (GVOBI. M-V 2011, S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBI. M-V, S. 467) und der §§ 1, 2, 4 und 6 des Kommunalabgaben-gesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 12. April 2005 (GVOBI. M-V, S. 146), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V, S. 1162) hat die Gemeindevertretung in ihrer Sitzung am 16. April 2024 die neue Satzung der Gemeinde Grünow über den Kostenersatz für die Inanspruchnahme der Freiwilligen Feuerwehr Grünow beschlossen.

20.09.2024

Erneute Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Klein Vielen

Die Gemeindevertretung Klein Vielen hat in ihrer Sitzung am 29.01.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Klein Vielen beschlossen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Userin

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung Userin vom 18.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Klein Vielen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Klein Vielen vom 19.08.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte die folgende Satzung erlassen.

20.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Godendorf

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Godendorf vom 16.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

19.09.2024

Bekanntmachung der Friedhofssatzung der Gemeinde Grünow

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntgabe vom 16.05.2024 (GVOBI. M-V Nr. 13/2024 S. 270) in Verbindung mit dem Gesetz über das Leich-, Bestattungs-, Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V) vom 03 Juli 1998 (GVOBI. M-V S.617), zuletzt geändert durch Gesetz vom 13. Juli 2021 (GVOBI. M-V S. 1164, ber. 1326), wird nach Beschlussfassung der
Gemeindevertretung Grünow vom 05.09.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte folgende Satzung erlassen:

19.09.2024

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Erweiterung des B-Planes Nr. 1/2014 Dalmsdorf-West“ der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 30.07.2020 den Aufstellungsbeschluss über den Bebauungsplan gefasst. Der Geltungsbereich wurde mit Beschluss vom 31.01.2022 geändert. Der Entwurf des Bebauungsplanes, bestehend aus Planzeichnung Teil A und den textlichen Festsetzungen Teil B sowie die Begründung mit artenschutzrechtlichen Fachbeitrag lagen in der Zeit vom 20.04.2023 bis 22.05.2023 öffentlich aus. Die Träger öffentlicher Belange wurden zur Stellungnahme aufgefordert. Am 28.08.2023 wurde über die Änderung des Verfahrens des Bebauungsplanes von § 13 b BauGB in das zweitstufige Regelverfahren nach § 8 Abs. 4 BauGB beschlossen. Somit ist die bereits erfolgte Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange, als frühzeitige Beteiligung zu werten. Im zweistufigen Regelverfahren erfolgt nach Einarbeitung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf eine erneute Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Am 07.12.2023 hat die Gemeindevertretung Kratzeburg den Entwurf, bestehend aus der Planzeichnung, der Begründung, FFH Vorprüfung „Europäisches Vogelschutzgebiet“, FFH Vorprüfung „Seen, Moore und Wälder des Müritz Gebietes“ und dem Umweltbericht bestätigt. Eine erneute Auslegung ist in der Zeit vom 15.02. bis zum 15.03.2024 erfolgt. Am 12.07.2024 wurde die Satzung unter einer Maßgabe, Auflagen und einem Hinweis genehmigt. 

19.09.2024

Erneute Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024/2025 der Gemeinde Godendorf

Die Gemeindevertretung Godendorf hat in ihrer Sitzung am 05.02.2024 den Haushalt 2024/2025 für die Gemeinde Godendorf beschlossen.

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