Ausschreibung des Amtes Neustrelitz-Land für das Ehrenamt der stellvertretenden Schiedsperson

12.05.2026

Für die Schiedsstelle des Amtes Neustrelitz-Land mit Ihren amtsangehörigen Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow ist das Amt der stellvertretenden Schiedsperson ab November 2026 neu zu besetzen.

Aufgabe der Schiedsperson ist die gütliche Schilichtung von streitigen Rechtsangelegenheiten zivil- und strafrechtlicher Art, wie z.B. die Beilegung bestimmter Nachbarrechtsstreitigkeiten zur Vermeidung gerichtlicher Auseinandersetzung.

Die Schiedsperson muss entsprechend § 4 Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz – SchStG M-V vom 13.09.1990 in der zzt. gültigen Fassung:

-     im Amtsbereich des Amtes Neustrelitz-Land ihren Hauptwohnsitz haben.

-     bei Beginn der Amtsperiode ihr 25. Lebensjahr vollendet haben

-     das Wahlrecht besitzen,

-     nach Ihrer Persönlichkeit und Ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein,

-     im Gemeindegebiet bekannt sein sowie Autorität genießen,

-     fähig sein, die Amtsgeschäfte ordnungsgemäß wahrzunehmen und den streitbefangenen Personen vorurteilsfrei und besonnen zu begegnen.

Die Tätigkeit der Schiedsperson ist ehrenamtlich. Die Schiedspersonen werden für Ihre Tätigkeit durch den Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. geschult und laufend vorgebildet.

Ihre schriftliche Bewerbung für das Amt der Schiedsperson richten Sie bitte bis zum 31.08.2026

an das Amt Neustrelitz-Land, Der Amtsvorsteher, Marienstraße 5, 17237 Neustrelitz.

Ihre Bewerbung sollte folgende Unterlagen beinhalten:

                                                               - kurzes Bewerbungsanschreiben

                                                               - ein tabellarischer Lebenslauf.

Die Schiedsperson und die stellvertretende Schiedsperson werden gemäß § 3 SchStG M-V vom Amtsausschuss für die Dauer von 5 Jahren gewählt. Die gewühlten Schiedspersonen bedürfen nachfolgend der Bestätigung durch den Direktor des Amtsgerichtes Waren (Müritz), welcher nach den Vorschriften des Schiedsstellengesetzes auch die Berufung und Verpflichtung vornimmt und die Aufsicht über die Schiedspersonen für ihre Tätigkeiten im Rechtspflegeberich ausübt.

Nähere Informationen über die Aufgaben der Schiedspersonen erhalten Sie auch im Internet auf der offiziellen Seite des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen unter www.schiedsamt.de oder in der Verwaltung des Amtes Neustrelitz-Land – Frau Wendt unter der Telefonnummer 03981/4575-54.

 

Neustrelitz, den 05.05.2026

 

Malonek
Amtsvorsteher

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.