1. Änderungssatzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Klein Vielen

23.12.2021

Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Klein Vielen in ihrer Sitzung am 25.10.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.

Artikel 1

Die Satzung der Gemeinde Klein Vielen über die Erhebung einer Hundesteuer vom
19.04.2010 wird wie folgt geändert:

1. In § 5 werden folgende Änderungen vorgenommen:

Steuermaßstab / Steuergegenstand
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den ersten Hund 50,00 EUR
- für den zweiten Hund 75,00 EUR
- für den dritten Hund 150,00 EUR
- für jeden weiteren Hund 150,00 EUR
- für den gefährlichen Hund 500,00 EUR

Artikel 2

Die erste Änderungssatzung der Gemeinde Klein Vielen über die Erhebung einer Hundesteuer tritt
zum 01.01.2022 in Kraft.

Klein Vielen, den 25.10.2021                                                      

Reggentin
Bürgermeisterin   

HINWEIS:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Klein Vielen, den 25.10.2021                                                      

Reggentin
Bürgermeisterin   

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sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr