Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Kratzeburg in ihrer Sitzung am 20.09.2021 die erste Satzungsänderung über die Erhebung einer Hundesteuer.
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Kratzeburg über die Erhebung einer Hundesteuer vom
04.10.2001 wird wie folgt geändert:
1. In § 5 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Steuermaßstab / Steuergegenstand
(1) Die Steuer beträgt im Kalenderjahr
- für den ersten Hund 30,00 EUR
- für den zweiten Hund 60,00 EUR
- für den dritten Hund 120,00 EUR
- für den gefährlichen Hund 480,00 EUR
Artikel 2
Die erste Änderungssatzung der Gemeinde Kratzeburg über die Erhebung einer Hundesteuer tritt
zum 01.01.2022 in Kraft.
Kratzeburg, den 20.09.2021
Dr. Wagner
Bürgermeister
HINWEIS:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Kratzeburg, den 20.09.2021
Dr. Wagner
Bürgermeister