Aufgrund § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBI. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23.07.2019 (GVOBI. M-V S. 467), sowie der §§ 1 bis 3 und 17 des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom
12.04.2005 (GVOBI. M-V S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09.04.2020 (GVOBI. M-V S. 166) beschließt die Gemeindevertretung Blankensee in ihrer Sitzung am 28.09.2021 die zweite Satzungsänderung über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer.
Artikel 1
Die Satzung der Gemeinde Blankensee über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer vom
20.11.2002, zuletzt geändert am 07.12.2010, wird wie folgt geändert:
1. In § 5 werden folgende Änderungen vorgenommen:
Die Steuer beträgt jährlich 25 v.H. des jährlichen Mietaufwandes.
Artikel 2
Die 2. Änderungssatzung der Gemeinde Blankensee über die Erhebung einer
Zweitwohnungssteuer tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Blankensee, den 28.09.2021
Mühlenberg
Bürgermeister
HINWEIS:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Blankensee, den 28.09.2021
Mühlenberg
Bürgermeister