Zur Vorbereitung und Durchführung der Landtagswahl am 20. September 2026 können wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger eine ehrenamtliche Mitarbeit in den 13 Wahlvorständen der amtsangehörigen Gemeinden übernehmen. Zur Bildung der Wahlvorstände werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 30.06.2026 bei der Wahlbehörde, Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu benennen. Die Meldung kann auch per Mail an wahl@amtneustrelitz-land.de bzw. telefonisch unter 03681 - 457511 erfolgen.
D.Böss
Wahlleiterin