Die Gemeindevertretung der Gemeinde Wokuhl-Dabelow hat in der Sitzung am 08.09.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Wokuhl" beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans beläuft sich auf eine Fläche von etwa 20 ha. Er erstreckt sich auf eine Teilfläche des Flurstücks 20/10 der Flur 1 innerhalb der Gemarkung Wokuhl.
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