Bekanntmachung der Genehmigung des Baubauungsplanes Nr. 1/2018 „Wasserwanderrastplatz Wesenberg“, der Gemeinde Userin

09.10.2025

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. Das Plangebiet umfasst die vorhandenen land- und wasserseitig genutzten Flächen des Sportboothafens einschließlich der für die Errichtung des neuen Sanitär-gebäudes und der Erweiterung der Steganlagen notwendigen Flächen. Der angrenzende Uferweg wurde mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes setzt sich aus 2 Teilflächen zusammen. Die Teilfläche 1 mit den im Stadtgebiet Wesenberg liegenden Flächen umfasst eine Fläche von ca. 3.943 m² und folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteilflächen in der Flur 32 / Gemarkung Wesenberg: Flurstück 9 und Teilflächen der Flurstücke 1, 2 und 3. Die Teilfläche 2 mit den im Gemeindegebiet Userin liegenden Flächen des Woblitzsees umfasst eine Fläche von ca. 5.465 m². Im Einzelnen betroffen sind Teilflächen des Flurstücks 1/2 in der Flur 7, Gemarkung Groß Quassow.

Das Plangebiet wird begrenzt:
Im Süden von den am Rand der Altstadt Wesenberg liegenden Wohnbauflächen entlang des von der B 198 abzweigenden Uferweges.
Im Osten und Westen von Grün-, Gehölz- und Waldflächen
Im Norden vom Woblitzsee

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Userin am 28. September 2022 als Satzung beschlossene Bebauungsplan "Wasserwanderrastplatz Wesenberg“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den
textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 17.10.2023, Az: 2904/2023-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit Auflagen genehmigt. Die Auflagen wurde am 30.09.2025 erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung am 10.10.2025 als Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Userin geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.