Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Goldenbaumer Straße“, für die Gemeinde Carpin

03.02.2026

Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in folgenden Punkten geändert: Anstelle des allgemeinen Wohngebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das Leitungsrecht wird entsprechend der Forderung des Wasserzweckverbandes Strelitz auf 6 m Breite festgesetzt, was zu einer Reduzierung des Baufeldes führt. Der geänderte Entwurf wurde von der Gemeindevertretung am 08.12.2025 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ befindet sich im Süden des Ortsteils Carpin südlich der Bundesstraße B198 (Hauptstraße). Der kleine Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ liegt östlich der Goldenbaumer Straße (Kreisstraße MSE92) im nördlichen Teil des Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst Gemarkung Carpin, Flur 11, Flurstücke 36/1, 36/2, 37/4 und 37/5

Der Entwurf der Satzung und die Begründung liegen in der Zeit vom 10.02.2026 bis 13.03.2026 im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten:

Montag 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

zu Jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von Jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Satzung unberücksichtigt bleiben.

Weitere Informationen erhalten Sie unter Punkt 23 hier.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.