Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauGB) Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Koch’scher Hof" der Gemeinde Userin

05.12.2019

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Userin hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 30.10.2019 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Koch’scher Hof" der Gemeinde Userin zur Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes nach §4 BauNVO beschlossen.

Planungsanlass für die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Koch’scher Hof“ der Gemeinde Userin ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche im Inneren des Ortes für eine Bebauung in einem geringen Umfang zu entwickeln.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Userin, Flur 2 teilweise die Flurstücke 17/2, 17/3, 51/6 und 51/11, umfasst eine Fläche von 0,22 ha und wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden: durch das bebaute Grundstück Bauernende 11
  • im Süden: durch das bebaute Grundstück Bauernende 17
  • im Osten: durch Gartenflächen, die wiederum an die Feldmark angrenzen
  • im Westen: durch die Straße Bauernende

Die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Koch’scher Hof" der Gemeinde Userin erfolgt nach § 13a BauGB, d.h. der Plan kann als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren ohne Umweltprüfung nach §2 Absatz 4 aufgestellt werden.
Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs.1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Gemeinde Userin
Der Bürgermeister 

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