Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee

11.02.2022

Präambel

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Blankensee vom  25.01.2022 nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee vom 29.06.2021 erlassen:

Artikel I
Der Paragraph 16 der Satzung wird in seinem Wortlaut wie folgt geändert:

(1) Der Gebührensatz für die Nutzung der Sporthalle beträgt ab dem 01.01.2022    16,00 € pro Stunde.
(2) Für den Zeitraum vom 01.07.2021 bis 31.12.2021 gilt folgender Gebührensatz:

Nutzer / Schulturnhalle (100 %=12,50 € je 60 Minuten)

Sportvereine
Trainingsbetrieb

    1. Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre                                10 %
    2. Breitensport                                                                   20 %

Wettkampfbetrieb

    1. Kinder u. Jugendliche bis 18 Jahre                                20 %
    2. Breitensport                                                                   30 %

Übrige

    1. örtliche Sportgruppen                                                    20 %
    2. andere Sportgruppen außerhalb der Vereine                50 %
    3. Vereine ohne Sitz in Blankensee                                  100 %
    4. Krankenkassen                                                            100 %
    5. keine sportliche Nutzung                                              100 %

Artikel II
Nach Paragraph 16 wird § 16 a mit folgendem Wortlaut eingeführt:

Die Gemeinde Blankensee fördert ihre ortsansässigen Vereine und Arbeitsgemeinschaften. Abweichend von § 16 beträgt der Gebührensatz für die

  • Nutzung durch Vereine zur Förderung des Erwachsenensports                      8,00 € / Stunde
  • Nutzung durch Vereine zur Förderung des Kinder- und Jugendsports            4,00 € / Stunde.

Auswertige Vereinstrainer/-innen sowie auswärtige Vereine, die ausschließlich mit Kindern und Jugendlichen der Gemeinde trainieren, zahlen die gleiche Gebühr.

Artikel III
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee tritt rückwirkend ab 27.07.2021 in Kraft.

Mühlenberg
Bürgermeister

HINWEIS:

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

Blankensee, den 25.01.2022                                          

Mühlenberg
Bürgermeister

Gegen die am 22.02.2022 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 1. Änderung der Satzung über die Nutzung der Schulsporthalle der Gemeinde Blankensee wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.

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