Bekanntmachung des Beschlusses der Kirchengemeinde Wanzka zur Schließung und Entwidmung des Kirchhofs Thurow

30.08.2022

Auf Grund des § 21 Absatz 6 Kirchengemeindeordnung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland hat der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka den nachstehend zu veröffentlichen Beschluss für den Kirchhof in Thurow am 29.09.2021 gefasst:

Beschluss:
Der Kirchengemeinderat der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka beschließt die Schließung und Entwidmung des Kirchhofs in Thurow mit einer Größe von 1.301 m², gelegen in der Gemarkung Thurow, Flur 7, Flurstück 9 (laut Grafik).

Es bestehen keine laufenden Nutzungsrechte/ Ruhefristen. Die letzte Bestattung fand am ………..statt, so dass eine angemessene Kulanz zur letzten Ruhefrist berücksichtigt werden konnte.

In-Kraft-Treten
1) Der Beschluss des Kirchengemeinderates Wanzka über die Entwidmung des Friedhofes bedarf der Genehmigung durch den Kirchenkreisrat gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 10 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.
2) Dieser Beschluss tritt nach am Tage nach seiner öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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