Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 15.09.2026 den 1. Nachtrags-haushalt 2026 für das Amt Neustrelitz-Land beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2026 des Amtes Neustrelitz-Land wird hiermit bekannt gemacht.