Die Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow hat in ihrer Sitzung am 26.02.2026 den Haushalt 2026/2027 für die Gemeinde Wokuhl-Dabelow beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Sie enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Haushaltssatzung 2026/2027 der Gemeinde Wokuhl-Dabelow wird hiermit bekannt gemacht.