Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Notwendigkeit einer Ergänzungswahl der Gemeindevertretung Blumenholz

05.12.2022

Die Gemeindewahlleitung hat am 02.12.2022 festgestellt, dass in der Gemeindevertretung Blumenholz auf Grund der Mandatsniederlegung des Bürgermeisters mehr als ein Drittel der Mandate nach § 60 LKWG unbesetzt sind.

Somit ergibt sich die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl nach § 44 Abs. 5 des LKWG MV. Die 3 unbesetzten Mandate sind bei dieser Wahl neu zu besetzen.

Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 des LKWG MV von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch muss die Wahl spätestens vier Monate nach dieser Feststellung erfolgen.

Krüger

stellv. Gemeindewahlleiterin

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