Öffentliche Bekanntmachung gemäß § 45 Abs. 1 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern - Notwendigkeit einer Wahl in besonderem Fall in der Gemeinde Wokuhl-Dabelow

07.10.2021

Der Bürgermeister der Gemeinde Wokuhl-Dabelow, Herr Manfred Marczok, hat am 01.10.2021 sein Amt als Bürgermeister niedergelegt.

Hiermit stelle ich gemäß § 45 Abs. 1 des  LKWG MV die Notwendigkeit einer Neuwahl gemäß § 44 Abs. 5 des LKWG MV fest.

Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 des LKWG MV von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch muss die Wahl spätestens fünf Monate nach dieser Feststellung erfolgen.

Neustrelitz, den 07.10.2021

Krüger

stellv. Gemeindewahlleiterin

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