Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Grünow

10.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Mit der Annahme der Wahl durch Frau Christin Koschnicke als ehrenamtliche Bürgermeisterin der Gemeinde Grünow und dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Wählergemeinschaft Ollendorf frei.

Der Sitz von Frau Christin Koschnicke ist auf Herrn Dirk Garbrecht als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Herr Garbrecht hat schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Grünow annimmt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.