Bekanntmachung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen in die Gemeindevertretung Userin

02.07.2024

Gemäß § 46 Abs. 5 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes MV wird hiermit folgendes bekanntgegeben:

Herr Arnold Krüger, gewählter Gemeindevertreter der Gemeinde Userin hat schriftlich erklärt, dass er sein Mandat nicht annimmt. Mit dem Verzicht auf das Mandat des Gemeindevertreters wurde das entsprechende Mandat auf der Liste der Partei „DIE LINKE“ frei.

Der Sitz von Herrn Arnold Krüger ist auf Herrn Björn Schödwell als entsprechend gewählte Ersatzperson übergegangen. Herr Björn Schödwell hat schriftlich erklärt, dass er das Mandat in der Gemeindevertretung Userin annimmt.

Gegen die Feststellung der Gemeindewahlleitung über das Nachrücken von Ersatzpersonen gemäß § 35 Abs. 1, 46 Abs. 4 Satz 1 LKWG MV können alles Wahlberechtigten des Wahlgebietes sowie die Rechtsaufsichtsbehörde innerhalb von zwei Wochen nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Gemeindewahlleitung zu erheben.

Böss
Gemeindewahlleiterin

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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.