Bekanntmachung des STALU - Anordnungsbeschluss mit der Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte - Gemeinde Klein Vielen

10.06.2021

Freiwilliger Landtausch: Klein Vielen II Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Aktenzeichen: 5433.21/71-075 II
I. a) Anordnungsbeschluss
Mit diesem Beschluss wird der freiwillige Landtausch, Gemeinde, Landkreis Mecklenburgische Seenplatte nach § 103c Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) angeordnet.
Dem Freiwilligen Landtausch unterliegen nachfolgende Flurstücke:
Landkreis: Mecklenburgische Seenplatte
Gemeinde: Klein Vielen
Gemarkung Klein Vielen,  Flur 5, Flurstück 28
Gemarkung Klein Vielen,  Flur 4, Flurstück 31
Gemarkung Peckatel,  Flur 5, Flurstück 34/1

Das Verfahrensgebiet umfasst nach dem Liegenschaftskataster 208.850 m2. Die genaue Abgrenzung nach Flurstücken kann im Bedarfsfall beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte (Hausanschrift: Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg) nach vorheriger Terminabsprache (Tel.: 0395/380 69306) eingesehen werden.

b) Gründe
Der freiwillige Landtausch dient überwiegend der Verbesserung der Agrarstruktur (Arrondierung der Wirtschaftsflächen).
Die Tauschpartner haben die Durchführung des freiwilligen Landtausches beantragt und glaubhaft gemacht, dass er sich zeitnah verwirklichen lässt Er wird hiermit nach §§ 103a ff. FlurbG angeordnet.

II. Aufforderung zur Anmeldung unbekannter Rechte § 14 Abs. 1 bis 3 FlurbG
Inhaber von Rechten, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich sind, die aber zur Beteiligung am freiwilligen Landtauschverfahren berechtigen, werden aufgefordert, diese Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage dieser Bekanntmachung - bei der Flurbereinigungsbehörde (Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte) anzumelden.
Diese Rechte sind auf Verlangen der Flurbereinigungsbehörde innerhalb einer von dieser zu setzenden Frist nachzuweisen. Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Fristen angemeldet oder nachgewiesen, so kann die Flurbereinigungsbehörde die bisherigen Verhandlungen und Festsetzungen gelten lassen.
Der Inhaber eines vorstehend bezeichneten Rechts muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufs ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, demgegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.


Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Beschluss zur Anordnung eines freiwilligen Landtausches kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mecklenburgische Seenplatte, Neustrelitzer Straße 120, 17033 Neubrandenburg, erhoben werden.

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

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