Bekanntmachung des Straßenbauamtes Neustrelitz über die Durchführung von vorbereitenden Arbeiten für das Projekt „L 331 Radweg Stolpe — Burg Stargard"

08.05.2025

Die Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz, beabsichtigt zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die Errichtung eines straßenbegleitenden Radweges im Zuge der Landesstraße 331 zwischen Stolpe und Burg Stargard.

Zur Vorbereitung der Planung für den Bau werden im Bereich zwischen Stolpe und Burg Stargard folgende Vorarbeiten erforderlich:

  • Baugrunduntersuchungen

Die Vorarbeiten werden im Untersuchungsgebiet voraussichtlich vom 02.Juni bis 6. Juni 2025 durchgeführt. Die Grundstücke folgender Gemarkungen/Fluren können betroffen sein:

- Gemeinde Möllenbeck: Gemarkungen Quadenschönfeld und Möllenbeck
- Gemeinde Burg Stargard: Burg Stargard Stadt, Sabel, Teschendorf, Gramelow

Eine Karte des Untersuchungsraums ist als Anlage beigefügt. Nach § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderli-chen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßen-bauverwaltung durchgeführt werden. Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Pla-nungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.

Etwaige durch die o. g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen bitte ich die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte, sich direkt mit dem

Straßenbauamt Neustrelitz
Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz
Telefon: 03981/460-0
Telefax: 03981/460-190
E-Mail: sba-nz@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Neustrelitz, Hertelstraße 8, 17235 Neustrelitz schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben. Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchs-frist gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

Jens Krage
Amtsleiter

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.