Im Rahmen des Rechtsetzungsverfahrens zur 6. Verordnung über die Änderung des Beschlusses Nr. X-5-10/62 über die Erklärung zum LSG „Neustrelitzer Kleinseenplatte“ wird in der Zeit vom 05. April 2022 bis 06. Mai 2022 der o. g. Verordnungsentwurf während der nachfolgend genannten Dienststunden im Amt Neustrelitz Land, Marienstraße 5 in 17235 Neustrelitz
Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 18:00 Uhr
Donnerstag: 08:00 – 12:00 Uhr, 13:00 – 15:30 Uhr
im Sekretariat, Zimmer Nr. 22 a, öffentlich ausgelegt.
Nach § 12 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung in Mecklenburg-Vorpommern (Landes-UVP-Gesetz - LUVPG M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2018 (GVOBI. M-V 2018, 363) wurde eine Vorprüfung des Einzelfalls durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt, dass keine Verpflichtung zur Durchführung einer Strategischen Umweltprüfung (SUP-Pflicht) besteht.
Während dieser Auslegungsfrist und bis Ende der Nachfrist von 2 Wochen bis 20. Mai 2022 können gemäß § 15 Abs. 2 in Verbindung mit § 6 NatSchAG M-V Bedenken und Anregungen zum Entwurf der 6. Änderung der Verordnung im Amt Neustrelitz-Land oder der unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, Zum Amtsbrink 2 in 17192 Waren (Müritz), Zimmer 4.73 vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Neustrelitz, 16.03.2022
Axel Malonek
Amtsvorsteher