Folgende nach dem Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Freie Wähler von Wokuhl-Dabelow bei der Kommunalwahl am
26.Mai 2019 in die Gemeindevertretung gewählten Bewerber haben ihr Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Wokuhl-Dabelow niedergelegt:
Herr Sven Töllner (mit Wirkung vom 03.10.2021),
Herr Olaf Böhme (mit Wirkung vom 20.10.2021) sowie
Frau Antja Grunert (mit Wirkung vom 21.10.2021).
Die auf der Liste der Wählergemeinschaft Freie Wähler von Wokuhl-Dabelow gewählten Ersatzkandidaten
Frau Nadine Vogler,
Herr Detlef Hemmerling sowie
Herr Klaus-Dieter Röwer
haben das Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Wokuhl-Dabelow nicht angenommen.
Der Ersatzkandidat Herr Karl-Ludwig Kallasch hat durch den Wegzug aus der Gemeinde Wokuhl-Dabelow gemäß § 65 Abs. 4 LKWG seine Wählbarkeit verloren.
Hiermit stelle ich das Freibleiben von 3 Sitzen in der Gemeindevertretung Wokuhl-Dabelow gemäß § 46 Abs. 1 des LKWG MV fest, da der Wahlvorschlag der Wählergemeinschaft Freie Wähler von Wokuhl-Dabelow über keine weiteren Ersatzkandidaten verfügt.
Gemäß § 44 Abs. 5 des LKWG MV sind somit mehr als ein Drittel der Mandate nach § 60 LKWG unbesetzt, so dass durch eine Ergänzungswahl die 3 unbesetzten Mandate neu zu besetzen sind.
Hiermit stelle ich gemäß § 45 Abs. 1 des LKWG MV die Notwendigkeit einer Ergänzungswahl nach § 44 Abs. 5 des LKWG MV fest.
Der Tag der Wahl wird gemäß § 45 Abs. 2 des LKWG MV von der Gemeindevertretung bestimmt, jedoch muss die Wahl spätestens vier Monate nach dieser Feststellung erfolgen.
Krüger
stellv. Gemeindewahlleiterin