Bekanntmachungen zu den beschlossenen Änderungen der Satzungen über Stundungen, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

28.11.2019

1. Satzung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 777) und des §22 der GemHVO-Doppik vom 25.02.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom
23.06.2019 (GVOBL.M-V S. 499) hat der

  • die Gemeinde Blankensee in ihrer Sitzung am 24.09.2019;
  • die Gemeinde Carpin in ihrer Sitzung am 30.09.2019;
  • die Gemeinde Godendorf in ihrer Sitzung am 16.09.2019;
  • die Gemeinde Grünow in ihrer Sitzung am 27.11.2019;
  • die Gemeinde Hohenzieritz in ihrer Sitzung am 09.10.2019;
  • die Gemeinde Kratzeburg in ihrer Sitzung am 16.09.2019 sowie
  • die Gemeinde Userin in ihrer Sitzung am 25.09.2019

folgende 1. Änderungssatzungen beschlossen.

Artikel 1
Stundung von Ansprüchen
Der §1 Absatz (3) wird wie folgt geändert:
Der Halbsatz “ mindestens aber 6% p.a.“ wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten
Die 1. Änderung tritt nach dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr