Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Dalmsdorf“

29.09.2026

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 14.09.2026 den Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Dalmsdorf“ mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt. Es wurde der Beschluss zur Durchführung der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Neustrelitz-Land. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an den Planungen zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

Südlich der Ortslage Dalmsdorf soll auf einer rund 39,2 ha großen Fläche angrenzend an die Kreisstraße MSE26 eine Photovoltaik-Frei-flächenanlage (PV-FA) mit Batteriespeichern errichtet werden. Das Plangebiet wird gegenwärtig zum größten Teil ackerbaulich genutzt. Vorhabenträgerin ist die PPA Projektplanungsagentur GmbH (Waren/Müritz). Mit dem vorhabenbezogenen B-Plan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und den Betrieb einer PV-FA zur Erzeugung und Speicherung von Strom durch Sonnenenergie geschaffen werden. Das Vorhaben erreicht eine geplante Gesamt-Anlagenleistung von bis zu ca. 50 Megawatt Peak (MWp), die prognostizierte Stromerzeugung liegt bei bis zu 52 Mio. Kilowattstunden pro Jahr. Der Strom wird in das Netz des Netzbetreibers E.DIS eingespeist.

Das Plangebiet umfasst in der Flur 5 der Gemarkung Kratzeburg die Flurstücke 240/14 und 234 (jeweils teilweise). Es ist im Nordosten über eine vorhandene Feldzufahrt an die Kreisstraße MSE26 angebunden und im Südwesten über das öffentliche Wegeflurstück 234 ebenfalls an die Kreisstraße. Das Plangebiet wird wie folgt begrenzt:

  • im Norden/ Nordosten durch die Kreisstraße MSE26, den Betriebshof eines Landwirtschaftsbetriebes und einen Gewerbebetrieb,
  • im Osten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland) zwischen dem Plangebiet und dem Käbelicker See,
  • im Süden durch einen geschotterten Feldweg und daran angrenzende landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland)
  • und im Westen durch die Kreisstraße MSE26.

Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen B-Planes ist im anliegenden Lageplan dargestellt.

Der Entwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Dalmsdorf“ wird mit der Begründung und dem Umweltbericht in der Zeit vom

05. Oktober bis einschließlich 06. November 2026

auf der Internetseite des Amtes Neustrelitz-Land, https://www.amtneustrelitz-land.de, unter der Rubrik „Bekanntmachungen“, „Gemeinde Kratzeburg“ veröffentlicht und kann dort während der Auslegungsfrist eingesehen werden.

Die Planunterlagen und der Inhalt der Bekanntmachung werden zusätzlich über das Internetportal des Landes Mecklenburg-Vorpommern:

https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung

zugänglich gemacht.

Es wird ferner darauf hingewiesen, dass die genannten Unterlagen zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet im oben genannten Zeitraum im Amt für Bau/Ordnung des Amtes Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt öffentlich ausliegen (andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Satz 2 und Satz 4 Nr. 4 BauGB).

Während der Dauer der genannten Auslegungsfrist können von jeder Person Bedenken und Anregungen als Stellungnahmen zum Entwurf des B-Planes vorgebracht werden.

Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden an: t.strobl@la-pulkenat.de

Stellungnahmen können bei Bedarf aber auch auf anderem Wege abgegeben werden, etwa per Post an das Amt für Bau/Ordnung des Amtes Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz

oder

per Mail an: shahn@amtneustrelitz-land.de

oder

zur Niederschrift im Amt für Bau/Ordnung des Amtes Neustrelitz-Land während der Dienststunden:

montags                    09:00 – 12:00 Uhr

dienstags                   09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr

donnerstags              08:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 15:30 Uhr

freitags                      09:00 – 12:00 Uhr

sowie zusätzlich nach Terminvereinbarung unter Tel.: 03981 4575 56.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den genannten Bebauungsplan (Abwägungs- und Satzungsbeschluss) unberücksichtigt bleiben können.

Wesentliche umweltbezogene Informationen, die während der Beteiligung eingesehen werden können, enthalten u. a. folgende Bestandteile des Entwurfs des B-Planes sowie die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Vorentwurf des B-Planes:

  1. Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung zum B-Plan,
  2. Angaben zur Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung,
  3. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag,
  4. Natura 2000-Vorprüfung nach § 34 Abs. 1 BNatSchG,
  5. eingegangene Stellungnahmen mit wesentlichen, umweltbezogenen Informationen aus der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung.

Die vorgenannten Unterlagen bzw. Stellungnahmen enthalten u. a. folgende Arten wesentlicher, umweltbezogener Informationen:

Informationen zum Schutzgut Mensch

  • Immissionsschutzrechtliche Belange stehen dem Vorhaben nicht entgegen. Mit negativen Blendeffekten ist nicht zu rechnen. Dazu tragen u. a. die Gehölzbestände bei, die das Plangebiet von der benachbarten Kreisstraße abschirmen. Es sind auch keine negativen Auswirkungen auf Menschen durch Elektrosmog zu erwarten.
  • Die brandschutztechnischen Anforderungen werden bei der Planung berücksichtigt.

Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt

  • In der Begründung zum B-Plan werden im Umweltbericht ausführliche Angaben zum Bestand der Schutzgüter Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt gemacht und die Auswirkungen der Planung beschrieben.
  • Für den Artenschutzrechtlichen Fachbeitrag (AFB) wurden umfangreiche Untersuchungen zur Berücksichtigung der pflanzen- und tierartenschutzrechtlichen Erfordernisse gemäß Bundesnaturschutzgesetz durchgeführt. Enthalten sind im AFB z. B. Aussagen zum Bestand, zur möglichen Gefährdung und zu Vermeidungsmaßnahmen sowie vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.
  • Die untere Naturschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (UNB) bestätigt in ihrer Stellungnahme den Angaben des
    B-Planes zur Durchführung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Diese betreffen z. B. Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen.
  • Bestätigt wird von der UNB auch das Prüfergebnis der Natura-2000-Vorprüfung zu den Auswirkungen der Planung auf benachbarte internationale Schutzgebiete.
  • Weiterhin wurden von der UNB die Inhalte des Artenschutzrechtlichen Fachbeitrages bestätigt. Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen wurden gemäß der Forderung der UNB als Festsetzungen in den B-Plan aufgenommen. Abgestimmt wurde mit der UNB eine Anpassung der Planung für die Belegung des Plangebietes mit Solarmodulen. Durch diese Anpassung werden keine externen artenschutzrechtlichen Ausgleichsflächen benötigt.
  • Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND) hält den Geltungsbereich des B-Planes für die Errichtung von PV-Anlagen für geeignet. Der BUND gibt in seiner Stellungnahme verschiedene naturschutzfachliche Empfehlungen für die weitere Planung und äußert Bedenken in Bezug auf die Art der Abarbeitung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung. Diese Bedenken wurden beim Entwurf des
    B-Planes berücksichtigt. Der BUND begrüßt, dass beim Vorhaben die meisten seiner Empfehlungen in der Planung vorgesehen sind.
  • Der Landesanglerverband M-V e. V. gibt verschiedene Empfehlungen zum Umwelt-, Natur- und Artenschutz, insbesondere im Hinblick auf die aquatischen Ökosysteme.
  • Der Landesjagdverband M-V e. V. und der Naturschutzbund Deutschland e. V. empfehlen verschiedene Maßnahmen zur Reduzierung von negativen Auswirkungen der Planung auf Natur und Umwelt.

Informationen zum Schutzgut Boden

  • Die untere Bodenschutzbehörde des Landkreises Rostock (UBB) weist in ihrer Stellungnahme auf die Verpflichtung hin, eine bodenkundliche Baubegleitung (BBB) vor Beginn der Erschließungsarbeiten in Auftrag zu geben. Außerdem werden Angaben zu den notwendigen Modalitäten der BBB gemacht.
  • Der Umweltbericht in der Begründung enthält u. a. Angaben zu den Bodenverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen des Vorhabens auf den Boden und zu Vermeidungsmaßnahmen.

Informationen zum Schutzgut Wasser

  • Die Untere Wasserbehörde des Landkreises Rostock weist in ihrer Stellungnahme darauf hin, wie bei der weiteren Planung und bei der Umsetzung des Vorhabens vorzugehen ist, um Beeinträchtigungen der Oberflächengewässer und des Grundwassers auszuschließen. Dazu gehören auch Dränagesysteme auf den Flächen.
  • Der Umweltbericht in der Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den Grundwasserverhältnissen im Plangebiet, zu den Auswirkungen der Planung auf das Schutzgut Wasser und zu Vermeidungsmaßnahmen.

Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft

Aus den eingegangenen Stellungnahmen liegen keine klima- oder lufthygienisch relevanten Informationen vor. Der Umweltbericht als Teil der Begründung zum B-Plan enthält u. a. Angaben zu den klimatischen Bedingungen, denen das Plangebiet unterworfen ist, und zu möglichen Auswirkungen des Vorhabens auf die Schutzgüter Klima und Luft.

Informationen zum Schutzgut Landschaft

Die Begründung zum B-Plan inklusive des Umweltberichtes enthält u. a. Angaben zum bestehenden Landschaftsbild, zu den Auswirkungen der Planung auf das Landschaftsbild und zu den Möglichkeiten der Vermeidung negativer Auswirkungen. Der B-Plan trifft u. a. Festsetzungen zur maximalen Höhe baulicher Anlagen der PV-Anlage und zum Schutz vorhandener Gehölzstrukturen, die der optischen Abschirmung der geplanten PV-Anlage dienen. Außerdem enthält der B-Plan Festsetzungen für Gehölzanpflanzungen.

Informationen zu den Schutzgütern kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter

  • Die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte (UDB) weist auf das Vorhandensein von Bau- und Bodendenkmalen hin. Mitgeteilt werden die rechtlichen Regelungen, die beim Umgang wie mit diesen Denkmalen zu beachten sind. In der Planzeichnung des B-Planes sind diese Denkmale dargestellt. Die Vorgaben der UDB sind in der Begründung zum B-Plan aufgeführt. Sie werden bei der weiteren Planung und bei der Umsetzung des Vorhabens berücksichtigt.
  • Die Versorgungsträger machen in ihren Stellungnahmen Angaben zu vorhandenen Leitungen (u. a. Strom) und den zum Schutz notwendigen Vorkehrungen. Diese Angaben sind in den Planunterlagen enthalten.
  • Die für die Kreisstraße zuständige Straßenverkehrsbehörde teilt mit, welche Erfordernisse in Bezug auf die angrenzende Kreisstraße bestehen. Diese Erfordernisse werden in der Planung berücksichtigt.
  • Das Landesamt für innere Verwaltung M-V teilt in seiner Stellungnahme die Standorte von geschützten Festpunkten der amtlichen geodätischen Grundlagennetze des Landes Mecklenburg-Vorpommern und entsprechende Schutzerfordernisse mit. Die Festpunkte befinden sich angrenzend an das Plangebiet des B-Planes.

Weitere Angaben zu allen vorgenannten Schutzgütern sind der Begründung zum B-Plan zu entnehmen.

Kratzeburg, den 29.09.2026

Dr. Guntram Wagner
Bürgermeister

 

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

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