Bekanntmachung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass von Ansprüchen der Gemeinde Blumenholz

28.01.2020

1.Satzung zur Änderung der Satzung über Stundung, Niederschlagung und Erlass
von Ansprüchen der Gemeinde Blumenholz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV
M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Juli 2011 (GVOB1. M-V S. 777) und des §22 der
GemHVO-Doppik vom 25.02.2008, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 23.06.2019
(GVOBL.M-V S. 499) beschließt die Gemeindevertretung Blumenholz in ihrer Sitzung am 06.12.2019
folgende 1 .Änderungssatzung:

Artikel 1
Stundung von Ansprüchen

Der §1 Absatz (3) wird wie folgt geändert:
Der Halbsatz “ mindestens aber 6% p.a.“ wird ersatzlos gestrichen.

Artikel 2
Inkrafttreten

Die 1. Änderung tritt nach dem Tag der Bekanntmachung in Kraft.

Blumenholz, den 06.12.2019

Reimers
Bürgermeister

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Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

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Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr