Bekanntmachungen des Amtes Neustrelitz-Land

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11.02.2026

Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung seit 7. Februar 2026

Die Amtsverwaltung Neustrelitz-Land informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst. Diese Verordnung ist mit Veröffentlichung am 07.Februar 2026 in Kraft getreten.

05.02.2026

Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Dalmsdorf“ - Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat in ihrer Sitzung am 17.12.2025 den Vorentwurf der Satzung über den vorhabenbezogenen B-Plan „Solarpark Dalmsdorf“ mit der Begründung und dem Umweltbericht gebilligt. Es wurde der Beschluss zur Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie zur Beteiligung der Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB gefasst.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch Veröffentlichung der Planunterlagen im Internet und zusätzlich durch öffentliche Auslegung der Planunterlagen im Amt Neustrelitz-Land. Es wird die Möglichkeit gegeben, sich an den Planungen zu beteiligen, indem die Planunterlagen eingesehen und Äußerungen hierzu abgegeben werden.

03.02.2026

Bekanntmachung der erneuten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Goldenbaumer Straße“, für die Gemeinde Carpin

Die Gemeindevertretung Carpin hat in ihrer Sitzung am 08.12.2025 die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange geprüft und in die weitere Abwägung einbezogen. In der Folge wurde der Entwurf des Bebauungsplanes in folgenden Punkten geändert: Anstelle des allgemeinen Wohngebietes wird eine Fläche für den Gemeinbedarf festgesetzt. Das Leitungsrecht wird entsprechend der Forderung des Wasserzweckverbandes Strelitz auf 6 m Breite festgesetzt, was zu einer Reduzierung des Baufeldes führt. Der geänderte Entwurf wurde von der Gemeindevertretung am 08.12.2025 gebilligt und zur erneuten Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ befindet sich im Süden des Ortsteils Carpin südlich der Bundesstraße B198 (Hauptstraße). Der kleine Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Goldenbaumer Straße“ liegt östlich der Goldenbaumer Straße (Kreisstraße MSE92) im nördlichen Teil des Bebauungsplanes. Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes umfasst Gemarkung Carpin, Flur 11, Flurstücke 36/1, 36/2, 37/4 und 37/5.

02.02.2026

Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des Entwurfs der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“, im Ortsteil Neuhof für die Gemeinde Blankensee

Die Gemeindevertretung Blankensee hat in ihrer Sitzung am 26.11.2025 den Aufstellungsbeschluss gefasst und den Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“, im Ortsteil Neuhof und die Begründung nach § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt. Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgt die Beteiligung der Öffentlichkeit durch Auslegung. Parallel dazu kann die Einsicht auf der Homepage des Amt Neustrelitz Land unter www.amtneustrelitz-land.de, „Bürgerservice“, „Bebauungspläne“ sowie über das Bau- und Planungsportal M-V unter https://bplan.geodaten-mv.de/Bauleitplaene erfolgen. Der Planbereich der 1. Änderung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“ liegt westlich des Dorfkernes von Neuhof, in Höhe der Straßenkreuzung. Der Geltungsbereich der 1. Änderung „Neuhof Mitte“ befindet sich in der westlichsten Ecke des Planungsbereichs der wirksamen Satzung des Bebauungsplans „Neuhof Mitte“. Er umfasst das Flurstück 43 (teilweise) der Flur 21, Gemarkung Blankensee.

30.01.2026

Stellenausschreibung Sachbearbeitung Systemadministration/Digitalisierung (w/m/d)

Für den Fachbereich Zentrale Dienste schreibt das Amt Neustrelitz-Land zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine unbefristete Stelle mit mindestens 32 Wochenstunden (Vollzeit möglich) als

Sachbearbeitung Systemadministration / Digitalisierung (m/w/d)            aus.

20.11.2025

Bekanntmachung des Regionalen Planungsverbandes Mecklenburgische Seenplatte - Einladung zur Informationsveranstaltung

Beteiligung zum Entwurf der Teilfortschreibung zu Windenergiegebieten des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgischen Seenplatte

Einladung zur öffentlichen Informationsveranstaltung

Sehr geehrte Damen und Herren, vom 13. Oktober 2025 bis zum 12. Dezember 2025 findet eine Öffentlichkeitsbeteiligung zum o. g. Planentwurf statt.

23.10.2025

Bekanntmachung der Aufstellung und öffentlichen Auslegung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“, der Gemeinde Kratzeburg

Die Gemeindevertretung Kratzeburg hat am 15.09.2025 den Aufstellungsbeschluss über die 2. Änderung des Bebauungsplans „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ gefasst. Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Glasmanufaktur Dalmsdorf“ und die Begründung nach § 13a BauGB wurde zur Abstimmung mit den Nachbargemeinden, Beteiligung der Öffentlichkeit und Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange bestimmt.

16.10.2025

Bekanntmachung des Beschlusses über den 1. Nachtragshaushalt 2025 des Amtes Neustrelitz-Land

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für das Amt Neustrelitz-Land beschlossen. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. 

09.10.2025

Bekanntmachung der Genehmigung des Baubauungsplanes Nr. 1/2018 „Wasserwanderrastplatz Wesenberg“, der Gemeinde Userin

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Plan dargestellt. Das Plangebiet umfasst die vorhandenen land- und wasserseitig genutzten Flächen des Sportboothafens einschließlich der für die Errichtung des neuen Sanitär-gebäudes und der Erweiterung der Steganlagen notwendigen Flächen. Der angrenzende Uferweg wurde mit einbezogen. Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes setzt sich aus 2 Teilflächen zusammen. Die Teilfläche 1 mit den im Stadtgebiet Wesenberg liegenden Flächen umfasst eine Fläche von ca. 3.943 m² und folgende Flurstücke bzw. Flurstücksteilflächen in der Flur 32 / Gemarkung Wesenberg: Flurstück 9 und Teilflächen der Flurstücke 1, 2 und 3. Die Teilfläche 2 mit den im Gemeindegebiet Userin liegenden Flächen des Woblitzsees umfasst eine Fläche von ca. 5.465 m². Im Einzelnen betroffen sind Teilflächen des Flurstücks 1/2 in der Flur 7, Gemarkung Groß Quassow.

30.09.2025

Das Forstamt Mirow informiert: Zustandsüberwachung der Schutzgebiete beginnt

Mitarbeitende der Landesforst M-V werden in den nächsten Wochen und Monaten in den Wäldern des Forstamtes Mirow unterwegs sein. Ihre Aufgabe ist es, den Zustand der Schutzgebiete zu erfassen.

Im Bereich des Forstamtes Mirow befinden sich 8 FFH-Schutzgebiete mit insgesamt 2.500 ha Waldfläche. Dabei steht die Abkürzung FFH für Flora, Fauna und Habitate (Lebensräume). Ziel dieser europäischen Schutzgebiete ist der Schutz von Pflanzen, Tierarten und Lebensräumen. In den Wäldern des Forstamtes Mirow befinden sich 700 Hektar geschützte Wald-Lebensraumtypen und mindestens 8 besonders geschützte Tier- und Vogelarten. Besonders wertvoll sind alte Buchenwälder oder Moorwälder, die Tierarten wie dem Fischotter und dem Eremit, einem seltenen Holzkäfer, Heimat geben. 

19.08.2025

Bekanntmachung über die Satzung des Amtes Neustrelitz-Land über die Erhebung von Verwaltungskosten im eigenen Wirkungskreis (Verwaltungskostensatzung)

Entsprechend der §§ 5 und 129 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M‑V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBL. M-V 2024 S. 270), zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 18. März 2025 (GVOBl. M-V S. 130, 136), sowie § 2 Kommunalabgabengesetz M‑V (KAG M‑V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. April 2005 (GVOBL. M-V 2005, S. 146), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. Mai 2023 (GVOBl. M-V S. 650), beschließt der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land in seiner Sitzung am 15.07.2025 folgende Verwaltungskostensatzung:

08.07.2025

Eingeschränkte Erreichbarkeit des Einwohnermeldeamtes im Amt Neustrelitz-Land - verkürzte Sprechzeiten in der Zeit vom 21. Juli 2025 bis 15. August 2025

Das Einwohnermeldeamt hat aus organisatorischen Gründen in der Zeit vom 21. Juli 2025 bis zum 15. August 2025 verkürzte Sprechzeiten:

22.05.2025

Wichtige Informationen zur Briefwahl anlässlich der Stichwahlen zum Landrat am 25. Mai 2025

Nach dem ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag steht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Stichwahl an. Alle Personen, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt oder ihre Stimme bereits per Briefwahl vor Ort abgegeben haben, erhalten automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Ein erneuter Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

19.05.2025

Keine Sprechstunden am 30. Mai 2025 im Amt Neustrelitz-Land

Aus organisatorischen Gründen bleibt das Amtes Neustrelitz-Land am Freitag, dem 30. Mai 2025 geschlossen.

14.05.2025

Wahlbekanntmachung für die Stichwahl zum Landrat am 25. Mai 2025

 

1. Am 25. Mai 2025 findet die Stichwahl zum Landrat am 25. Mai 2025 im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte statt. Die Wahl dauert von 08.00 bis 18.00 Uhr.

 

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.