Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat den Jahresabschluss des Amtes Neustrelitz-Land zum 31.Dezember 2020 gemäß § 3a KPG geprüft. Er hat sich dabei des Rechnungsprüfers des Amtes Neustrelitz-Land bedient.
Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat das Ergebnis in einem abschließenden Prüfvermerk zusammengefasst und in seiner Sitzung am 17.10.2023 dem Amtsausschuss empfohlen, den Jahresabschluss 2020 des Amtes Neustrelitz-Land festzustellen und dem Amtsvorsteher für das HHJ 2020 zu entlasten.