Bekanntmachungen der Gemeinde Hohenzieritz

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12.11.2021

Bekanntmachung über die Berufung der Gemeindewahlleitung

Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 10. November 2021 auf der Grundlage des § 9 Abs. 3 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern die Gemeindewahlleitung für Kommunalwahlen in den amtsangehörigen Gemeinden wie folgt berufen:

04.10.2021

Bundestags- und Landtagswahl vom 26. September 2021 - Dank an Wahlhelferinnen und Wahlhelfer

Die Bundes- und Landtagswahlen 2021 liegen hinter uns, für viele Beteiligte war es ein spannender, aber auch stressiger Sonntag. Besonders für die in unseren amtsangehörigen Gemeinden berufenen 104 Mitgliedern in den Wahlvorständen, die in den Wahllokalen ehrenamtlich ihren Dienst verrichtet haben.

29.09.2021

Bekanntmachung des Amtes Neustrelitz-Land zum Umgang mit Fundtieren

Der Amtsvorsteher des Amtes Neustrelitz-Land, FB Bau und Ordnung, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz

hat für den Umgang mit Fundtieren folgende Regelung getroffen:

Wird ein Tier aufgefunden, das üblicherweise von Menschen gehalten wird (Haustier), ist unverzüglich eine Fundanzeige schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei folgender beauftragter Stelle zu erstatten und es besteht die Möglichkeit, dort das Fundtier abzuliefern:

16.09.2021

Wahlbekanntmachung für die Wahl zum Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Am 26. September 2021 findet die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag und zum Landtag Mecklenburg-Vorpommern statt. Die Wahl dauert von 08.00 - 18.00 Uhr.

Die Gemeinden des Amtsbereiches Neustrelitz-Land bilden folgende Wahlbezirke:

31.08.2021

Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wurde nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 04.08.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 24.10.2019 erlassen:

30.08.2021

Bekanntmachung der Gemeindebehörde über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl zum Deutschen Bundestag und die Wahl zum Landtag Mecklenburg- Vorpommern am 26.September 2021

Das gemeinsame Wählerverzeichnis zu den oben aufgeführten Wahlen für die Wahlbezirke der Gemeinden Blankensee, Blumenholz, Carpin, Godendorf, Grünow, Hohenzieritz, Klein Vielen, Kratzeburg, Möllenbeck, Userin und Wokuhl-Dabelow wird in der Zeit vom 6. September 2021 bis 10. September 2021 während der allgemeinen Öffnungszeiten im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer Nr. 16 (nicht barrierefrei) für Wahlberechtigte zur Einsichtnahme bereitgehalten. Jeder Wahlberechtigte kann die Richtigkeit oder Vollständigkeit der zu seiner Person im Wählerverzeichnis eingetragenen Daten überprüfen. Sofern ein Wahlberechtigter die Richtigkeit oder Vollständigkeit der Daten von anderen im Wählerverzeichnis eingetragenen Personen überprüfen will, hat er Tatsachen glaubhaft zu machen, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister ein Sperrvermerk gemäß § 51 Absatz 1 des Bundesmeldegesetzes eingetragen ist.

Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät möglich.

Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis für die betreffende Wahl eingetragen ist oder einen Wahlschein hat.

28.07.2021

Bekanntmachung über das Ausscheiden und Nachrücken von Mandatsträgern der Gemeindevertretung Hohenzieritz

In der Zusammensetzung der am 26.Mai 2019 gewählten Gemeindevertretung Hohenzieritz ist folgende Änderung eingetreten:

28.06.2021

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021

Der Gemeindewahlausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28. Juni 2021 das endgültige Ergebnis der Wahl des Bürgermeisters der Gemeinde Hohenzieritz vom 27. Juni 2021 ermittelt und folgende Feststellungen getroffen:

16.06.2021

Wahlbekanntmachung der Gemeinde Hohenzieritz zur Bürgermeisterwahl am 27. Juni 2021

  1. Am 27.06.2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Bürgermeisterwahl statt. Gewählt wird der Bürgermeister der Gemeinde Hohenzieritz. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  1. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich.

In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05.06.2021 zugestellt wurden, ist der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann. Aufgrund der Infektionslage mit SARS-CoV-2 (Corona-Virus) werden alle Wahlberechtigten aufgefordert, die Hinweise der Gemeindewahlbehörde zu den Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Hohenzieritz am gemäß Anlage 1 dieser öffentlichen Bekanntmachung zu beachten.

28.05.2021

Wahlbekanntmachung über das Recht auf Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz

  1. Am 27. Juni 2021 findet in der Gemeinde Hohenzieritz die Wahl des Bürgermeister statt. Die Wahl dauert von 08:00 bis 18:00 Uhr.
  2. Die Gemeinde Hohenzieritz bildet einen Wahlbezirk. Der Wahlraum wird im Gemeindezentrum in Hohenzieritz, Schulstraße 1, eingerichtet. Dieser ist nicht barrierefrei zugänglich. In den Wahlbenachrichtigungen, die den Wahlberechtigten bis zum 05. Juni 2021 zugestellt werden, sind der Wahlbezirk und der Wahlraum angegeben, in dem die wahlberechtigte Person wählen kann.
  3. Das Briefwahlergebnis für die Wahl des Bürgermeisters wird zusammen mit dem Urnenwahlergebnis im Wahlbezirk festgestellt.
  4. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis der Gemeinde Hohenzieritz eingetragen ist.
  5. Den Wahlberechtigten wird empfohlen, zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigung und ihren Personalausweis, Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis oder Reisepass mitzubringen, das sie sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person
  6. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist öffentlich. Jedermann hat unter Einhaltung aller derzeit geltenden Hygiene- und Abstandsregeln Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.
17.05.2021

Friedhofsgebührenordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland und § 33 der Friedhofsordnung erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsgebührenordnung für den Friedhof in Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

17.05.2021

Friedhofsordnung der Kirchengemeinde Wanzka

Gemäß Artikel 25 Absatz 3 Nummer 4 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland erlässt der Kirchengemeinderat die nachstehende zu veröffentlichende Friedhofsordnung für die Friedhöfe der örtlichen Kirchen zu Blankensee, Blumenholz, Carpin, Carwitz, Conow, Fürstenhagen, Grünow, Hohenzieritz, Liepen, Lüttenhagen, Mechow, Möllenbeck, Peckatel, Prillwitz, Rödlin, Thurow, Triepkendorf, Wanzka, Warbende, Watzkendorf, Weisdin und Wittenhagen der Evangelisch-Lutherischen Kirchengemeinde Wanzka. Dieser Beschluss bedarf der kirchenaufsichtlichen Genehmigung gemäß Artikel 26 Absatz 1 Nummer 1 der Verfassung der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Norddeutschland.

03.05.2021

Umfrage des ÖPNV in der Seenplatte: Die Bürger sind gefragt

Der Landkreis Mecklenburgische Seenplatte führt ab dem 3. Mai 2021 eine Bürger-Befragung zum Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) durch. Ausgehend von der Internetseite www.seenplatte-mobil.de können sich alle Bürgerinnen und Bürger mit ihren Erfahrungen, Vorschlägen und Ideen in die Umsetzung des neuen Nahverkehrsplans einbringen.

30.04.2021

Informationen der kreislichen Pflegestützpunkte - ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen für pflegebedürftige Menschen

Seit über einem Jahr leben wir unter den Bedingungen der Corona-Pandemie. Alle Bereiche unseres Alltags sind mehr oder weniger davon betroffen. Dabei sind ältere und pflegebedürftige Menschen besonderen Belastungen ausgesetzt. Ihre Versorgung und Pflege sicherzustellen ist eine gesellschaftliche Aufgabe, an deren Realisierung verschiedene Leistungsanbieter und Instanzen mitwirken. So sind auch ehrenamtliche Nachbarschaftshelfer*innen im Auftrag der Pflegekassen im Einsatz. Beispielsweise können sie im Haushalt unterstützen, Einkäufe erledigen, Arzt- oder Behördentermine begleiten, vorlesen oder gemeinsame Spaziergänge anbieten.

26.04.2021

Bekanntmachung über zugelassene Wahlvorschläge für die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz

Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 13.April 2021 folgenden Wahlvorschlag für die am 27.Juni 2021 stattfindende Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters in der Gemeinde Hohenzieritz zugelassen:

 

Name, Vorname

Beruf oder Stand

Geburtsjahr

Wohnort

Einzelbewerber

Strobl, Peter

Tischlermeister

1953

Hohenzieritz

 

Gemäß § 66 Absatz 1 Satz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes Mecklenburg-Vorpommern hat Herr Strobl erklärt, dass er keine Tätigkeit für die Staatssicherheit der Deutschen Demokratischen Republik ausgeübt hat.

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.