Zur Bildung der Wahlvorstände werden hiermit die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen unter Hinweis auf § 11 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung M-V (LKWO M-V) sowie § 12 Abs. 2 des LKWG M-V aufgerufen, Wahlberechtigte des Wahlgebietes zur Bildung der Wahlvorstände bis zum 30.06.2026 bei der Wahlbehörde, Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu benennen.