Bekanntmachung des Straßenbauamtes Schwerin über die Durchführung von Kartierungen für den Bau der B96 Landesgrenze Brandenburg bis Neustrelitz

04.03.2021

Die Bundesrepublik Deutschland und Straßenbauverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, vertreten durch das Straßenbauamt Schwerin, Projektgruppe Großprojekte, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, beabsichtigt in den Amtsbereichen Neustrelitz-Land, Mecklenburgische Kleinseenplatte sowie der Städte Neustrelitz und Fürstenberg/Havel zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit die B96 zwischen der Landesgrenze zu Brandenburg und Neustrelitz auszubauen.

Zur Vorbereitung der Entwurfsplanung für den Ausbau werden im Bereich der Städte Neustrelitz, Wesenberg und Fürstenberg/Havel sowie der Gemeinden Godendorf und Priepert folgende Vorarbeiten erforderlich:

  • Kartierarbeiten im Gelände

Es ist notwendig, diese Vorarbeiten im Untersuchungsgebiet zum Ausbau der B96 Landesgrenze Brandenburg bis Neustrelitz

ab Tag der Veröffentlichung zunächst bis zum 30.04.2022

auf den unten angeführten Grundstücken des Untersuchungsraumes durchzuführen.

Die Grundstücke folgender Gemarkungen können betroffen sein:

  • Stadt Neustrelitz: Gemarkungen Neustrelitz, Klein Trebbow, Fürstensee
  • Stadt Wesenberg: Gemarkung Ahrensberg
  • Gemeinde Godendorf: Gemarkung Godendorf
  • Gemeinde Priepert: Gemarkung Priepert
  • Stadt Fürstenberg/Havel: Gemarkung Fürstenberg/Havel

Eine Karte des Untersuchungsraumes ist als Anlage beigefügt.

Nach dem § 16a des Bundesfernstraßengesetzes (FStrG) bzw. / § 47 des Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG MV) bzw. § 37 Brandenburgisches Straßengesetz (BbgStrG) haben die Grundstückseigentümer bzw. Nutzungsberechtigten die Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten zu dulden. Dies gilt auch, soweit die Arbeiten durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden.

Die Vorarbeiten werden im Interesse der Allgemeinheit zur sorgfältigen Vorbereitung von Planungsentscheidungen durchgeführt. Sie sind nicht Gegenstand der Bauausführung.

Etwaige durch die o.g. Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Die Feststellung von Art und Umfang der Flurschäden wird, in Abstimmung mit den Bewirtschaftern, durch die Straßenbauverwaltung oder das vor Ort tätige Planungsbüro durchgeführt.

Bei Rückfragen werden die Grundstückseigentümer und sonstige Nutzungsberechtigte gebeten, sich die mit den vor Ort tätigen Planungsbüros oder bei Detailfragen mit dem

Straßenbauamt Schwerin
Projektgruppe Großprojekte
19062 Schwerin, Pampower Straße 68
Fax:  0385-588 81800
Mail: B96_LG-NST@sbv.mv-regierung.de

in Verbindung zu setzen.

Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern auf Antrag des/der Betroffenen die Entschädigung fest.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Bekanntmachung kann Widerspruch erhoben werden.

Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats beim Straßenbauamt Schwerin, Pampower Straße 68, 19061 Schwerin, schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.

Die Monatsfrist beginnt mit dem Tag der Bekanntgabe. Die öffentliche Bekanntgabe ist mit dem auf die Veröffentlichung der Bekanntmachung folgenden Tag bewirkt (Beginn der Widerspruchsfrsit gemäß § 41 Abs. 4 VwVfG M-V).

Im Auftrag

Heiko Berger
Straßenbauamt Schwerin

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.