Der Vorstand der Jagdgenossenschaft Carpin lädt zur Jagdgenossenschaftsversammlung am Montag, dem 02.03.2026, 17.00 Uhr in das Feuerwehrgebäude in 17237 Carpin ein.
Tagesordnung
1. Begrüßung / Eröffnung
2. Feststellen der satzungsgemäßen Einladung und Beschlußfähigkeit
3. Bericht Jagdvorsteher
4. Bericht Kassenwart
5. Kassenprüfer - Entlastung Vorstand für 2024 u. 2025
6. Vorstandswahl
7. sonstiges
Die Versammlung ist nicht öffentlich. Jagdgenossen sind Eigentümer der Grundflächen, die zur Jagdgenossenschaft Carpin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt wird.
Vertretung: In der Versammlung kann sich eine natürliche Person, die Jagdgenosse ist, durch eine andere natürliche Person vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Versammlung der Jagdgenossen schriftlich neu zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zu jeder Jagdgenossenschaftsversammlung schriftlich neu zu erteilen.
Zur Pachtauszahlung wird, falls noch nicht geschehen, um die Kontodaten gebeten sowie bei Erbengemeinschaften oder mehreren Eigentümern um eine Vollmacht der zahlungsberechtigten Empfänger.
Hubertus Hübner
Jagdvorsteher