Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Godendorf

11.05.2023

Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Godendorf werden hiermit zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen. Diese findet am Montag, dem 05. Juni 2023 um 18.00 Uhr im Vereinshaus Godendorf/OT Teerofen statt.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  2. Feststellung der Beschlussfähigkeit
  3. Bestätigung der Tagesordnung
  4. Verwendung der Rücklage, Diskussion & Beschluss fassen über die Anschaffung eines Weidezaunes / Weideschlaggerätes zur Vermeidung von Wildschaden
  5. Sonstiges

Die Versammlung ist nicht offentlich.
Jagdgenossen sind Eigentümer von Flachen, die land, - forst - und fischereilich bewirtschaftbar sind und sich innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks befinden. Ein Jagdgenosse (naturliche Person) kann sich durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte, Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine naturliche Person die Jagdgenosse ist, oder durch einen Bevollmächtigten vertreten
lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine Vollmacht übernehmen. Der Vertreter oder Bevollmächtigte muss volljahrig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als ein Jahr sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene, zuzuglich der Grundflache der von ihm vertretenen Jagdgenossen, darf ein Drittel der Gesamtgrundflache des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nicht uberschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen.
Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster, sowie der Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft Godendorf aktuelle Grundbuchauszüge beizubringen.

Der Vorstand
der Jagdgenossenschaft Godendorf

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr