Die Mitglieder der Jagdgenossenschaft Godendorf werden hiermit zur nächsten Mitgliederversammlung eingeladen. Diese findet am Montag, dem 03. November 2025 um 17.00 Uhr im Vereinshaus Godendorf/OT Teerofen, 17237 Godendorf, statt.
Tagesordnung:
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- Eröffnung, Begrüßung und Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
- Feststellung der Beschlussfähigkeit
- Bestätigung der Tagesordnung und ggf. Annahme von Änderungsanträgen
- Bericht des Jagdvorstehers
- Kassenbericht
- Vorstellung und Diskussion und Beschluss zur Annahme der Mustersatzung für die Jagdgenossenschaften in MV
- Diskussion und Abstimmung über eine Änderung der neuen Satzung für die JG Godendorf
- Antrag des Jagdpächters zur Weiterführung der Jagd mit ggf. Beschlussfassung dazu
- Sonstiges
Die Versammlung ist nicht offentlich.
Jagdgenossen sind Eigentümer von Flachen, die land, - forst - und fischereilich bewirtschaftbar sind und sich innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks befinden. Ein Jagdgenosse (naturliche Person) kann sich durch eine andere natürliche Person, die Jagdgenosse, Ehegatte, Verwandter ersten Grades oder in gerader Linie ist, vertreten lassen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch eine naturliche Person, die Jagdgenosse ist, oder durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Dieser Bevollmächtigte kann keine Vollmacht übernehmen. Der Vertreter oder Bevollmächtigte muss volljahrig und mit schriftlicher Vollmacht, die nicht älter als ein Jahr sein darf, versehen sein. Die von einem Jagdgenossen vertretene eigene, zuzuglich der Grundflache der von ihm vertretenen Jagdgenossen, darf ein Drittel der Gesamtgrundflache des gemeinschaftlichen Jagdbezirks nicht uberschreiten. Vertreter ohne gültige Vollmacht werden zur Sitzung nicht zugelassen.
Es wird empfohlen, zur Klärung offener Fragen zum Jagdkataster, sowie der Zugehörigkeit zur Jagdgenossenschaft Godendorf aktuelle Grundbuchauszüge beizubringen.
Wietasch
Vorstandsvorsitzender