Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grünow

08.04.2022

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Grünow werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grünow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen. Diese findet am Freitag, dem 29. April 2022 um 19.00 Uhr im Saal der Feuerwehr, Dorfstraße 43, 17237 Grünow, statt.

Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 18.30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch Grundbuchauszüge nachzuweisen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellen der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des alten Vorstandes zur Arbeit der Jagdgenossenschaft
  4. Wahl des Vorstandes
    Funktionen: Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers,
                        Stellvertretung, Schriftführung
  5. Wahl von 2 Kassenprüfern
  6. Anträge
  7. Schlusswort der Jagdvorsteherin/des Jagdvorstehers

In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eingentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein. Auskünfte zu den bajagbaren Grundflächen erhalten Sie von Herrn Jörs unter 039821/41507.

Ich bitte um Ihre unbedingte Teilnahme, um eine ordnungsgemäße Wahl gemäß der Satzung der Jagdgenossenschaft abzusichern.

Auszug Satzung:
§ 6 Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

Nadolny
Bürgermeister Grünow und
Notvorstand der Jagdgenossenschaft Grünow

 

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr