Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Grünow

05.03.2024

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Grünow am Freitag, dem 22. März 2024 um 19.00 Uhr im Saal der Feuerwehr, Dorfstr. 43, 17237 Grünow werden alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Grünow gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.
Damit die Versammlung rechtzeitig beginnen kann, werden die Jagdgenossinnen und Jagdgenossen gebeten, sich ab 18.30 Uhr zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft einzufinden. Das Eigentum ist durch Grundbuchauszüge nachzuweisen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung
  2. Feststellung der Anwesenheit und Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorstandes mit Kassenbericht
  4. Bericht der Jagdpächter / Wildnachweisung für das Jahr 2023
  5. Schlusswort der Jagdvorsteherin

Anmerkung:
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümerin/Eigentümer bejagbarer Grundflächen) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine/n Lebenspartnerin/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen. Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig. Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden und darf nicht älter als zwei Jahre sein.
Auskünfte zu den bejagbaren Grundflächen erhalten Sie von Frau Catherine Scheumann unter: 0172-4551836
Ich bitte die Teilnahme unter der Nummer 0172-4551836 bis zum 17.03.2024 zu bestätigen.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

Auszug Satzung:
§ 6 Beschlüsse der Versammlung der Jagdgenossen
(1) Die Versammlung der Jagdgenossen beschließt gemäß § 9 Abs. 3 Bundesjagdgesetz mit der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen, als auch mit der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundfläche (doppelte Mehrheit).

C.Scheumann
Jagdvorsteherin

Dateien:

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Tel. (03981) 45 75 0
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Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.

Die Abt. Vollstreckung ist zu folgenden Zeiten geöffnet:

Montag-Mitt­woch
sowie Freitag

09.00 - 10.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 10.00 Uhr