Einladung zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Userin

02.03.2022

Zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Userin am Freitag, den 01. April 2022 um 18.00 Uhr im Feuerwehrhaus in Userin, Am Bauernberg 1, 17237 Userin, werden alle Eigentümer(innen) von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk Userin gehören und auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, recht herzlich eingeladen.

Jeder Eigentümer hat seine Grundflächen nachzuweisen (Grundbuchauszug). Liegen der Jagdgenossenschaft keine Eigentumsnachweise vor, ist eine Teilnahme ausgeschlossen.

Tagesordnung:

  1. Begrüßung und Eröffnung der Sitzung durch den Bürgermeister (Notvorstand)
  2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung, Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit
  3. Bericht des Vorstandes 2018 - 2021 (alter Jagdvorsteher)
    Bericht des Notvorstandes 2021 - 2022 (Bürgermeister - Notvorstand)
  4. Finanzbericht zu den Jagdjahren 01.04.2018 bis 31.03.2021
  5. Entlastung des Vorstandes für die Jagdjahre 01.04.2018 bis 31.03.2021
  6. Finanzbericht zum Jagdjahr 01.04.2021 bis 31.03.2022
  7. Entlastung des Vorstandes/Notvorstandes für das Jagdjahr 01.04.2021 bis 31.03.2022
  8. Wahl des neuen Vorstandes
  9. Konstituierende Sitzung des Vorstandes
  10. Bericht der Pächter
  11. Sonstiges
  12. Schlusswort

Anmerkung:
In der Versammlung der Jagdgenossen kann sich jede Jagdgenossin/jeder Jagdgenosse (natürliche Person und Eigentümer(in) bejagbarer Grundstücke) durch eine andere natürliche Person, die ebenfalls Jagdgenossin/Jagdgenosse ist, oder durch seine/n Ehegattin/Ehegatten, seine(n) Lebenspartner(in)/Lebenspartner oder einen Verwandten ersten Grades vertreten lassen. Die Vertretungsvollmacht ist zur Versammlung der Jagdgenossinnen/Jagdgenossen schriftlich zu erteilen.
Bei gemeinschaftlichem Eigentum (z.B. Miteigentum, Erbengemeinschaft) kann das Stimmrecht nur einheitlich ausgeübt werden, deshalb ist einer der Eigentümer(innen) von den übrigen Miteigentümerinnen/Miteigentümern zur Stimmabgabe zu bevollmächtigen, sofern diese nicht selbst an der Versammlung teilnehmen können, dies gilt auch für Eheleute.
Eine juristische Person als Jagdgenosse kann sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Eine Mehrfachvertretung durch den Bevollmächtigten ist nicht zulässig.
Die Vertretungsvollmacht muss schriftlich erteilt werden. Alle vorherigen Vollmachten sind nicht mehr gültig.

Corona-Hinweis – es gilt die zum Zeitpunkt gültige Corona-Landesverordnung MV:
Das Betreten des Veranstaltungsortes ist nur zulässig, sofern bei dieser Person aktuell kein typisches Symptom oder sonstiger Anhaltspunkt für eine Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2, wie zum Beispiel Atemnot, neu auftretender Husten, Fieber und Geruchs- oder Geschmacksverlust, vorliegt. Jede Person hat in geschlossenen Räumen, die öffentlich oder im Rahmen eines Besuchs- oder Kundenverkehrs zugänglich sind, eine medizinische Gesichtsmaske (zum Beispiel OP-Masken gemäß EN 14683) oder Atemschutzmaske (gemäß Anlage der Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung - SchutzmV in der jeweils aktuellen Fassung, zum Beispiel FFP2-Masken) zu tragen.

Axel Malonek
Bürgermeister-Notvorstand

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Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

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