Der Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 29.06.2022 den 1. Nachtragshaushalt 2022/2023 für das Amt Neustrelitz-Land beschlossen.
Die Haushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. Die Veröffentlichung der 1.Nachtragshaushaltssatzung erfolgte am 30.06.2022.
Von der Rechtsaufsichtsbehörde wurde darauf hingewiesen, dass nachrichtliche Angaben in einigen Anlagen zur 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 nicht vorschriftsmäßig sind und eine Korrektur notwendig ist. Aus diesem Grund ist eine erneute Veröffentlichung erforderlich.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 des Amtes Neustrelitz-Land wird hiermit erneut bekannt gemacht.