er Amtsausschuss des Amtes Neustrelitz-Land hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für das Amt Neustrelitz-Land beschlossen.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden.
Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 des Amtes Neustrelitz-Land wird hiermit bekannt gemacht.