Bekanntmachung des Beschlusses über den 1. Nachtragshaushalt 2025 der Gemeinde Möllenbeck

20.01.2026

Die Gemeindevertretung Möllenbeck hat in ihrer Sitzung am 19.05.2025 den 1. Nachtragshaushalt 2025 für die Gemeinde Möllenbeck beschlossen. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung ist gemäß § 47 Abs. 2 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern der Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt worden. 

Die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2025 der Gemeinde Möllenbeck wird hiermit bekannt gemacht.

Hinweis: Die Ansätze des 1.Nachtragshaushaltes treten mit Wirkung vom 01.01.2025 in Kraft.

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