Bekanntmachung der 1.Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg

14.10.2021

Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Kratzeburg vom 20.09.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg vom 16.09.2013 erlassen:

Artikel I

Der § 1 Abs 1 wird wie folgt geändert:

(1) Diese Friedhofssatzung gilt für folgende im Gebiet der Gemeinde Kratzeburg gelegenen und von ihr verwalteten Friedhöfe:

a) Kratzeburg

b) Dalmsdorf

c) Pieverstorf

d) Granzin

e) Krienke

f) Dambeck

Artikel II

Inkrafttreten

Die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Kratzeburg tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Kratzeburg, den 20.09.2021

Dr. Wagner
Bürgermeister

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