Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07. 2011 (GVOBl. M-V S. 777), wird nach Beschluss der Gemeindevertretung Hohenzieritz vom 04.08.2021 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz vom 24.10.2019 erlassen:
Artikel I
Der § 7 Abs 1 wird wie folgt geändert:
(1) Der Bürgermeister erhält eine monatliche Aufwandsentschädigung von 700,00 €. Im Krankheitsfall wird diese Entschädigung
6 Wochen weiter gezahlt.
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Hohenzieritz tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Hohenzieritz, den 31.08.2021
Strobl
Bürgermeister
HINWEIS:
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Hohenzieritz, den 31.08.2021
Strobl
Bürgermeister