Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.07.2011 (GVOBl. M-V S. 777), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 23. Juli 2019 (GVOBl. M-V S. 467), wird nach Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Neustrelitz-Land vom 29.06.2022 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Neustrelitz-Land vom 29.11.2019 erlassen:
Artikel I
Der § 4 Abs. 2 Pkt. 2 wird nue gefaßt und lautet wie folgt:
2. Entscheidungen und Zustimmung über über- und außerplanmäßige
Aufwendungen im Ergebnishaushalt und/oder über über- und außerplanmäßige
Auszahlungen im Finanzhaushalt bis zu einer Wertgrenze von je 1.000 €;
Artikel II
Inkrafttreten
Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung tritt am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.
Neustrelitz, den 21.07.2022
Malonek
Amtsvorsteher
HINWEIS:
Gegen die am 30.06.2022 beim Rechts- und Kommunalaufsichtsamt angezeigte 1. Änderung der Hauptsatzung wurden keine Rechtsverletzungen geltend gemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese gemäß § 5 Absatz 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Ablauf eines Jahres seit dieser öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für die Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.
Neustrelitz, den 21.07.2022
Malonek
Amtsvorsteher