Änderungen zum Personalausweis – Gebührenerhöhung seit 7. Februar 2026

11.02.2026
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Die Amtsverwaltung Neustrelitz-Land informiert darüber, dass der Bundesrat am 30. Januar 2026 eine neue Verwaltungsentlastungsverordnung (VerwaltEntlastVO) beschlossen hat. Ziel der Verordnung ist es, Abläufe bei der Beantragung und Ausstellung von hoheitlichen Dokumenten wie Personalausweisen zu vereinfachen und die Verwaltung zu entlasten. Gleichzeitig werden bundesweit die Gebühren für Personalausweise angepasst. Diese Verordnung ist mit Veröffentlichung am 07. Februar 2026 in Kraft getreten.

 

 

Mit Inkrafttreten sind die Kosten für die Ausstellung von Personalausweisen wie folgt gestiegen:

  • Personalausweis für Personen ab 24 Jahren:künftig 46 Euro statt bisher 37 Euro
  • Personalausweis für Personen unter 24 Jahren: künftig 27,60 Euro statt bisher 22,80 Euro

Die Bundesregierung begründet die Anpassung mit gestiegenen Produktionskosten bei der Bundesdruckerei sowie mit erhöhten Verwaltungsaufwendungen in den Kommunen. Darüber hinaus sollen die zusätzlichen Einnahmen in moderne Sicherheitsstandards sowie in den Ausbau digitaler Prozesse im Ausweiswesen investiert werden.

Die Kosten für vorläufige Personalausweise und für den Reisepass bleiben von der Gebührenerhöhung unberührt.

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Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.