Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Peckateler Weg" der Gemeinde Hohenziertz

21.09.2020

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1, Satz 2 Baugesetzbuch (BauBG)

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenzieritz hat auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 BauGB in der öffentlichen Sitzung am 23.07.2020 für den im anliegenden Übersichtsplan gekennzeichneten Geltungsbereich die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung beschlossen.

Planungsanlass für die Aufstellung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung "Peckateter Weg" der Gemeinde Hohenzieritz ist die Absicht der Gemeinde, die Fläche für eine Bebauung in einem geringen Umfang zu entwickeln.

Der Geltungsbereich umfasst in der Gemarkung Hohenzieritz, Flur 12 das Flurstück 24, umfasst eine Fläche von ca. 4000 m² und wird wie folgt begrenzt:

im Norden: Landwirtschaftliche Fläche

im Süden: Peckateler Straße

im Osten: Altbebauung mit landwirtschaftlich genutzen Flächen

im Westen: Nordsüdlicher Richtung verlaufene Straßepazelle

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in der gültigen Fassung bekannt gemacht.

Gemeinde Hohenzieritz

Der Bürgermeister

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