Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes "Neuhof Mitte" der Gemeinde Blankensee

11.05.2020

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die im Plan ausgewiesenen mittig in der Ortslage liegenden unbebauten Flächen in der Größe von ca. 1,40 ha. Das Plangebiet umfasst die Flurstücke 41, 42, 43 und 46 sowie Teilflächen der Flurstück 45 und 47/1 in der Flur 21, Gemarkung Blankensee.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird begrenzt von den umliegenden vorhandenen bebauten Grundstücken der Ortslage Neuhof. Nördlich und südlich wird das Plangebiet von Gewässern (Dorfteiche) berührt, die als Gewässerbiotope erfasst sind.

Die Planbereichsgrenzen sind dem Übersichtsplan zu entnehmen.

Der von der Gemeindevertretung der Gemeinde Blankensee am 30.07.2019 als Satzung beschlossene  Bebauungsplan „ Neuhof Mitte“, Neuhof, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) wurde mit Verfügung des Landrates des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vom 09.03.2020, Az: 4333/2019-502 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB mit einer Auflage genehmigt. Die Auflage wurde am 06.05.2020 erfüllt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan tritt mit der Bekanntmachung als Satzung in Kraft.

Jedermann kann die Satzung über den Bebauungsplan einschließlich der Begründung über www.amtneustrelitz-land.de und im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 5, 17235 Neustrelitz, Dachgeschoss Flur Bauamt, während folgender Zeiten

Montag: 09.00 - 12.00 Uhr
Dienstag: 09.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: 08.00 - 12.00 Uhr  und  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag: 09.00 - 12.00 Uhr

einsehen und über den Inhalt Auskunft verlangen.

Eine beachtliche Verletzung der in § 214 Abs.1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB und in § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern vom 13. Juli 2011 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, die unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans sowie nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs sind unbeachtlich, wenn sie nicht gemäß § 215 Abs. 1 BauGB innerhalb von einem Jahr seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Blankensee geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diese Satzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.

Mühlenberg
Bürgermeister

Dateien:

Amt Neustrelitz Land

 

Marienstraße 5
17235 Neustrelitz

 

Tel. (03981) 45 75 0
Fax (03981) 45 75 12

 

Internet:
www.amtneustrelitz-land.de

E-Mail:

Dienstag 09.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr
  13.00 - 15.30 Uhr
Freitag 09.00 - 12.00 Uhr

 

Die Wohngeldstelle sowie die Kasse sind zu den Sprechzeiten am Dienstag und Donnerstag geöffnet.