Die Gemeindevertretung Userin hat in ihrer Sitzung am 29.01.2020 die Haushaltssatzung 2020/2021 der Gemeinde Userin mit dem Haushaltsplan, seinen Bestandteilen und Anlagen beschlossen.
Nach Beschlußfassung wurde die Haushaltssatzung mit allen Anlagen veröffentlicht und der Aufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte zur rechtsaufsichtlichen Feststellung angezeigt.
Die untere Rechtsaufsichtsbehörde hat im Rahmen ihrer Prüfung der Doppelhaushaltssatzung 2020/2021 die Satzung dahingehend bemängelt, dass im §1 im Gesamtbetrag der Erträge die Entnahme aus der Kapitalrücklage enthalten ist. Das entspricht nicht dem gesetzlich vorgeschriebenen Muster. Das war zu korrigieren und erneut zu veröffentlichen.