Satzung der Gemeinde Kratzeburg über die Festsetzung der Hebesätze der Realsteuern für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzung)

15.06.2021

Präambel
Aufgrund der §§ 5 und 44 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der derzeitig gültigen Fassung und des § 25 des Grundsteuergesetzes (GrStG) und des § 16 des Gewerbesteuergesetzes (GewStG) in der jeweils gültigen Fassung wird nach Beschluss durch die Gemeindevertretung der Gemeinde Kratzeburg vom 07.06.2021 folgende Satzung erlassen:

§ 1 Geltungsbereich
Die Satzung gilt für das Gemeindegebiet Kratzeburg.

§ 2 Hebesätze
Die Hebesätze werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land-und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A)        300 v.H.
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)                                           400 v.H.

2. Gewerbesteuer                                                                              340 v.H.

§ 3 Inkrafttreten
Die Hebesatzung tritt am 01.01.2021 in Kraft

Dr. G.Wagner
Bürgermeister

Verfahrensvermerk:
Die Satzung der Gemeinde Kratzeburg über die Festsetzung des Hebesatzes der Grundsteuer A uns B für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzsatzung) wurde dem Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde gemäß
§ 5 Absatz 4 Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) angezeigt.
Hiermit wird die Satzung der Gemeine Kratzeburg über die Festsetzung der Grundsteuer A und B für das Haushaltsjahr 2021 (Hebesatzsatzung) öffentlich bekanntgemacht.
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können nur innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht gegen Verletzung von Anzeige- , Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften.

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