Nach dem ersten Wahlgang am vergangenen Sonntag steht im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte eine Stichwahl an. Alle Personen, die zur Hauptwahl Briefwahlunterlagen beantragt oder ihre Stimme bereits per Briefwahl vor Ort abgegeben haben, erhalten automatisch auch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl. Ein erneuter Antrag ist in diesen Fällen nicht erforderlich.
Selbstverständlich kann auch zur Stichwahl ganz regulär Briefwahl beantragt werden. Die Beantragung ist bis Freitag, den 23. Mai 2025, um 12:00 Uhr möglich. Wer nachweislich kurzfristig erkrankt ist, kann durch einen Dritten mit der entsprechenden Vollmacht noch am Wahltag bis 15:00 Uhr die Briefwahl beantragen.
Es besteht die Möglichkeit, die Beantragung der Briefwahl formlos schriftlich, mündlich bzw. per Mail oder per Fax zu stellen. Schriftliche Anträge sind an das Amt Neustrelitz-Land – Gemeindebehörde - , Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz zu senden; per Mail bitte an wahl@amtneustrelitz-land.de. Die Briefwahlunterlagen werden umgehend ausgestellt und versandt.
In der Gemeindebehörde (Briefwahllokal im Amt Neustrelitz-Land) kann auch persönlich die Briefwahl beantragt, die Unterlagen vor Ort ausgefüllt und in eine Wahlurne eingeworfen werden.
Das Briefwahllokal ist ab Donnerstag, den 15. Mai 2025 bis zum 23. Mai 2025 geöffnet. Dieses befindet sich im Amt Neustrelitz-Land, Marienstraße 05, 17235 Neustrelitz, Zimmer 27 (1.OG).
Bitte beachten Sie folgende Öffnungszeiten:
dienstags: 09.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 18.00 Uhr
donnerstags: 08.00 - 12.00 Uhr; 13.00 - 15.30 Uhr
freitags: 09.00 - 12.00 Uhr
DRINGENDER HINWEIS ZUM VERSAND UND ZUSTELLUNG DER BRIEFWAHLUNTERLAGEN
Aktuell erreichen uns vermehrt Meldungen von Bürgerinnen und Bürgern, die ihre Briefwahlunterlagen noch nicht zugestellt bekommen haben.
Wichtig: Wer Briefwahl für die Stichwahl des Landrates beantragt, die Unterlagen jedoch noch nicht erhalten hat, kann sich bis Freitag, 12:00 Uhr, an das Amt Neustrleitz-Land (Frau Krüger - 03981-457511) wenden und sich neue Briefwahlunterlagen ausstellen lassen. In Ausnahmefällen ist dies noch bis Samstag, 12:00 Uhr möglich. Das Briefwahllokal ist für diese Fälle auch am 24. Mai 2025 von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr geöffnet. Andernfalls ist eine Teilnahme an der Wahl nicht mehr zulässig!